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STRIMgroup Business Breakfast
Zürich 2017

 

Was verstehen wir unter Workforce Analytics?
Was ist der aktuelle Stand im Thema Workforce Analytics in Wissenschaft und Praxis?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte entlang sog. Reifegrade stehen derzeit im Vordergrund?

 

Die Teilnahme an diesem exklusiven und inspirierenden Business Breakfast zum Thema „Workforce Analytics: Rettungsanker für HR?“ ist kostenlos und findet am 24. Oktober 2017 von 8:30 Uhr bis ca. 11 Uhr im Konferenzzentrum Au Premier (Bahnhofplatz 15, 8001 Zürich) statt.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, einen kurzen Überblick über dieses so wichtige Thema zu geben, über Chancen und Risiken zu berichten, mit Mythen „aufzuräumen“ und Leitprinzipien in den Mittelpunkt zu stellen. Die Teilnehmer/-innen aus Unternehmungen unterschiedlicher Branchen – mit Ausnahme von Beratungsunternehmen und Softwareanbietern – werden in kleine interaktive Sessions eingebunden, um eigene Erfahrungen im Thema Workforce Analytics mit einfliessen zu lassen und auszutauschen.

Ihr Gastgeber: Herr Dr. Volker Mayer, CEO der STRIMgroup AG und Wissenschaftler zum Thema Human Capital Management an The Conference Board, freut sich darauf, Sie zu begrüssen und mit Ihnen die o.g. Fragestellungen zu diskutieren.

Unternehmen, die das Thema Workforce Analytics erfolgreich institutionalisiert haben, folgen bestimmten Vorgehensmodellen und beachten „die 7 Säulen des Erfolges“. Dies drückt sich letztlich vor allem im wirtschaftlichen Erfolg dieser Unternehmen aus.

Als Gäste eingeladen sind:

  • CEOs, CFOs, CHROs, sowie
  • Obere Führungskräfte aus den Bereichen Planung, Finanzen und Personal, Mitglieder des Kaders.

Lassen Sie sich von ausgewählten Praxisbeispielen inspirieren und gewinnen Sie neue Erkenntnisse für sich und für den Auf- resp. Ausbau von Workforce Analytics in Ihrem Unternehmen.

Anmeldung: Mit dem nachfolgenden Button können Sie sich gerne anmelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare berücksichtigt werden. Ihre Einladung gilt als verbindlich, wenn sie seitens der STRIMgroup AG schriftlich per E-Mail an Sie bestätigt wurde.

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